Neue Geschäftsordnung ab 01.01.2022
Posted On November 25, 2021
Die vom Vorstand entworfene und am 30.09.2021 auf der Jahreshauptversammlung vorgestellte Geschäftsordnung ist online. Diese steht euch im Download Bereich zur Verfügung und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Entgelte
- Das Entgelt für die ganzjährige Anlagennutzung beträgt € 150,00 pro Pferd / Jahr (Bisher: 180€ pro Pferd / Jahr).
- Das Entgelt für die monatliche Anlagennutzung beträgt € 50,00 pro Pferd / Monat (Bisher: 30€ pro Pferd / Monat).
- Sollte ein Pferd, für das das Entgelt für die jährliche Anlagennutzung bezahlt wurde, vor Ablauf des Jahres abgemeldet werden, können auf Antrag € 10,00 pro Monat für die restlichen Monate des Jahres erstattet werden (Bisher: 1/12 des Entgelts für ganzjährige Nutzung pro Monat). Voraussetzung ist, dass das Pferd vor Abmeldung mind. 12 Monate durchgängig angemeldet war.
Mitgliedschaft
- Die Umwandlung einer ordentlichen (aktiven) Mitgliedschaft in eine fördernde Mitgliedschaft ist nur noch zum Ende des Geschäfts-/Beitragsjahres möglich. Eine fördernde Mitgliedschaft kann aber weiterhin zu jedem Monat in eine ordentliche (aktive) Mitgliedschaft umgewandelt werden.
Arbeitsstunden
- Jedes ordentliche (aktive) Mitglied ab 14 Jahren trägt bis auf Weiteres mit 6 Stunden pro Jahr zur Erhaltung des und zur Arbeit für den Verein bei. In Jahren in denen eine große Sportveranstaltung stattfindet kommen 3 Stunden dazu. (Bisher: 12 Stunden pro Jahr)
- Sollten mehr Stunden als nötig erbracht werden, können davon 6 im jeweils laufenden Jahr auf ein Familienmitglied übertragen werden. Auch ist eine Übertragung von 30 Stunden auf das nächste Jahr möglich. Die übrigen Stunden verfallen. Ebenso verfallen überzählig geleistete Arbeitsstunden bei Vereinsaustritt. (Bisher: Übertragung und Ansammlung ohne Einschränkung)
Keine Änderungen, aber nochmal zur Erinnerung:
- Sollte ein Pferd trotz ganzjährig angemeldeter Nutzung nach weniger als 12 Monaten abgemeldet werden, wird für die genutzten Monate das Entgelt für monatliche Nutzung fällig, max. jedoch das Entgelt für die ganzjährige Nutzung pro Jahr.
- Schüler, Auszubildende und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bis zum 20.03. des jeweiligen Jahres unaufgefordert einen aktuellen Nachweis vorlegen (z.B. Ausbildungs-/ Immatrikulationsbescheinigung). Sonst gilt der Beitrag für Erwachsene.
- Jedes Mitglied hat selbst darauf zu achten, dass geleistete Arbeitssunden erfasst werden. Berücksichtigt werden nur Arbeitsstunden, für die der Zettel bis zum Stichtag des Folgejahres abgegeben wurde.